Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beratungs- und Umsetzungsleistungen der Aixis AG in den Bereichen Projektmanagement, Excel-Lösungen und smarte Automatisierung.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Aixis AG, Zürichstrasse 215, 8122 Binz, Schweiz (nachfolgend «Aixis») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Aixis ihnen schriftlich zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung, Werkvertrag) haben Vorrang gegenüber diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Angebote von Aixis sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Angebots (auch per E-Mail) oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungen

Aixis erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines erfahrenen Dienstleisters. Sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen (Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR); ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

Aixis kann geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Leistungsänderungen werden schriftlich vereinbart und, wenn sie Aufwand verursachen, zusätzlich verrechnet.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugriffe und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der gelieferten Daten sowie für Sicherungskopien seiner Daten und Dateien verantwortlich.

5. Honorar, Spesen und Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder gemäss vereinbartem Pauschalpreis. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Reise- und Nebenkosten werden nach Vereinbarung verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Aixis berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. zu verlangen und die Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen.

6. Termine

Termine gelten als Zielterminen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die Aixis nicht zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung, Störungen bei Dritten, höhere Gewalt), verlängern die Fristen angemessen.

7. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

Aixis darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

8. Datenschutz

Die Parteien halten die anwendbare Datenschutzgesetzgebung ein. Bearbeitet Aixis Personendaten im Auftrag des Kunden, geschieht dies nur nach dessen Weisungen und, sofern erforderlich, auf Basis einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein umfassendes, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Excel-Modelle, Automatisierungen, Dokumentationen) für den vereinbarten Zweck.

Vorbestehendes Know-how, Vorlagen, Bausteine und Werkzeuge von Aixis bleiben Eigentum von Aixis; Aixis darf diese weiterhin für andere Kunden verwenden. Rechte Dritter (z. B. Software von Drittanbietern) richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

10. Mängel

Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse nach Ablieferung und meldet Mängel innert 14 Tagen schriftlich. Aixis behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist durch Nachbesserung. Änderungen, die der Kunde oder Dritte an Arbeitsergebnissen vornehmen, schliessen eine Mängelhaftung aus.

11. Haftung

Aixis haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf das für den betreffenden Auftrag bezahlte Honorar beschränkt.

Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Datenverlust, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter. Für Hilfspersonen haftet Aixis nur im Rahmen dieser Bestimmungen.

12. Laufzeit und Kündigung

Dauerverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Aixis in Binz (ZH), Schweiz.